Gefährdungsbeurteilung
Nach §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungen und
Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Grundlage für die Erarbeitung der Beurteilungen bildet die GUV-I 8755
"Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz"

Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung:
•  Analyse nach einzelnen Arbeitsbereichen
•  Beurteilung der Arbeitsplätze oder Tätigkeiten
•  Ausführliche Dokumentation der Beurteilung mit Mängelliste
•  Fotodokumentation der Mängel (fakultativ)
•  Mängelbeseitigung oder Kontrolle derselben (fakultativ)
•  Sicherheitsunterweisung der Arbeitnehmer (fakultativ)
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