Ex-Zonen-Plan
Die GUV-V C5§ 11 (4) fordert:
"Explosionsgefährdete Bereiche in
Abwasserbehandlungsanlagen sind
in einen Ex-Zonen-Plan einzuzeichnen."

Wir erstellen den Ex-Zonen-Plan in folgenden Schritten:

•  Begehung der gesamten Anlage mit Bestandsaufnahme
•  Festlegung der aktuellen Ex-Zonen nach EX-RL (GUV-R 104)
•  Anbringen von Warn- und Verbotsschildern nach GUV-V A8
•  Dokumentation mit Anlagenbeschreibung und Quelle nach EX-RL (GUV-R 104)
•  Fotodokumentation der Mängel
•  Vorschläge für die Vermeidung von Ex-Zonen
•  Vorschläge für Maßnahmen zum Ex-Schutz
•  Eintragung der Ex-Zonen in einen Anlagenplan
•  Änderungen in der Anlage durchführen
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