Arbeitssicherheitsunterweisungen
Nach GUV-V A1 § 7 hat der Unternehmer die Versicherten mindestens einmal jährlich
zu unterweisen.
Wir unterstützen Sie dabei
Insbesondere bei der Unterweisung überGefährdungen durch:
•  Explosion
•  Erstickung
•  Absturz
•  Ertrinken
•  Elektrischen Strom
•  Bakterien, Viren
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